Denken Sie sich einen sehr fähigen Menschen mit einer bestimmten Produktionsidee, der auf einem bestimmten Gelände diese verwirklichen will. Da kommt nun eine andere Firma, vielleicht ein riesiger Pharmatrust aus Amerika, der möchte dasselbe Gelände für eine Phara-Forschungsstelle oder sonstwas, um Leute zu klonen oder was.
Brauche ich da nicht eine Art Gremium oder eine Art Ältestenrat? Oder wird einfach ein Richter entscheiden?
Was man sich in einer solchen Ausgangslage zuerst fragen muss, ist, wer im Moment auf dem Boden arbeitet. Wenn schon jemand darauf ist und er etwas herstellt, wovon andere Menschen abhängen, dann können noch so grosse Pharamtrusts kommen, dann liegt das Nutzungsrecht bei jemand anderem. Dieser bestimmt auch, wer sein Nachfolger sein wird.
Wenn nun aber derjenige, welcher auf dem Boden gearbeitet hat, beispielsweise unerwartet stirbt und niemanden bestimmt hat, dann befinden wir uns schon annähernd in der von dir beschriebenen Situation. In diesem Fall ist es eine Aufgabe des Geisteslebens, die Menschen, welche auf dem Boden arbeiten wollen, auf ihre Fähigkeiten hin zu überprüfen. In dem Fall entscheiden Geistesarbeiter, wer am ehesten über die geeigneten Fähigkeiten verfügt.
Eine darüber hinausgehende Gleichberechtigung gibt es im Wirtschaftsleben nicht! Ein Recht auf Arbeit etwa wäre eine reine Luftblase. Eine Forderung, welche nicht greift, weil es dafür eine Wirtschaft bräuchte, welche ein Bedürfnis nach einer bestimmten Arbeitskraft hat. Ob eine solches Bedürfnis aber vorhanden ist, das hängt von der Wirtschaft und nicht von einem künstlich formulierten Recht ab. Das Ziel der Wirtschaft muss es sein Werte herzustellen, Bedürfnisse zu befriedigen und die liegen in der Natur des Menschen. Die lassen sich nicht den Arbeitskräften anpassen.
Um zu Arbeit zu kommen, muss man selbstständig schauen, nach welcher Arbeit im Moment eine Nachfrage besteht.
