Das Nutzungsrecht des Bodens

Das Nutzungsrecht des Bodens

Beitragvon Andrey Albrecht » 2. Mai 2010 10:32

Volkey schreibt:
Denken Sie sich einen sehr fähigen Menschen mit einer bestimmten Produktionsidee, der auf einem bestimmten Gelände diese verwirklichen will. Da kommt nun eine andere Firma, vielleicht ein riesiger Pharmatrust aus Amerika, der möchte dasselbe Gelände für eine Phara-Forschungsstelle oder sonstwas, um Leute zu klonen oder was.

Brauche ich da nicht eine Art Gremium oder eine Art Ältestenrat? Oder wird einfach ein Richter entscheiden?


Was man sich in einer solchen Ausgangslage zuerst fragen muss, ist, wer im Moment auf dem Boden arbeitet. Wenn schon jemand darauf ist und er etwas herstellt, wovon andere Menschen abhängen, dann können noch so grosse Pharamtrusts kommen, dann liegt das Nutzungsrecht bei jemand anderem. Dieser bestimmt auch, wer sein Nachfolger sein wird.
Wenn nun aber derjenige, welcher auf dem Boden gearbeitet hat, beispielsweise unerwartet stirbt und niemanden bestimmt hat, dann befinden wir uns schon annähernd in der von dir beschriebenen Situation. In diesem Fall ist es eine Aufgabe des Geisteslebens, die Menschen, welche auf dem Boden arbeiten wollen, auf ihre Fähigkeiten hin zu überprüfen. In dem Fall entscheiden Geistesarbeiter, wer am ehesten über die geeigneten Fähigkeiten verfügt.

Eine darüber hinausgehende Gleichberechtigung gibt es im Wirtschaftsleben nicht! Ein Recht auf Arbeit etwa wäre eine reine Luftblase. Eine Forderung, welche nicht greift, weil es dafür eine Wirtschaft bräuchte, welche ein Bedürfnis nach einer bestimmten Arbeitskraft hat. Ob eine solches Bedürfnis aber vorhanden ist, das hängt von der Wirtschaft und nicht von einem künstlich formulierten Recht ab. Das Ziel der Wirtschaft muss es sein Werte herzustellen, Bedürfnisse zu befriedigen und die liegen in der Natur des Menschen. Die lassen sich nicht den Arbeitskräften anpassen.
Um zu Arbeit zu kommen, muss man selbstständig schauen, nach welcher Arbeit im Moment eine Nachfrage besteht.
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Re: Das Nutzungsrecht des Bodens

Beitragvon GuenterKreidl » 2. Mai 2010 13:01

Andrey,

du kannst dich offensichtlich immer noch nicht von dem Eigentumsbegriff bei Grund und Boden lösen. Es gibt nur ein (zeitweiliges) Nutzungsrecht, deshalb auch keinen "Vorbesitzer", der über einen "Nachfolger" entscheidet.

Bzgl. des Wirtschaftslebens berücksichtigst du m. E. das Assoziationsprinzig zu wenig. Wenn Erzeuger, Händler und Verbraucher gemeinsam Produktion und Verteilung von Waren regeln (und auch die Verfügung über Kapitalmittel), findet automatisch ein Interessenausgleich statt. Das betrifft übrigens auch den Arbeiter, der ja auf Erzeugerseite mit am Tisch sitzt. Hier wird das "Recht auf Arbeit", das ansonsten wirklich garantiert werden müsste, mit in das Interessengeflecht eingebracht. Es macht z. B. wenig Sinn, Arbeitskräftepotential brachliegen zu lassen, weil diese Menschen sonst alimentiert werden müssten, ohne daß sie eine Gegenleistung erbringen können. Welche Lösung sich ergibt, wenn es in einem Bereich zu viele Arbeitskräfte gibt, hängt von den Interessen aller Beteiligten ab. Man kann z. B. mehr Arbeitskräfte einstellen, um die Qualität zu erhöhen, auf Anschaffung von Maschinen verzichten oder die Arbeitszeit verkürzen. Das kann man sich nicht vorab im Kopf ausspintisieren, sondern das muß sich aus dem Assoziationsprozeß ergeben.

G.
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Re: Das Nutzungsrecht des Bodens

Beitragvon volkey » 2. Mai 2010 14:52

Bezeichnend, dass bei der Antwort auf meine Fragen das Thema Recht auf Arbeit, aufkommt, obwohl ich es nicht angesprochen hatte.

Es ist heute eben ein Verbrechen, dass große Menschenmassen keinen Beitrag leisten können zum Allgemeinwohl, obwohl genügend Bedürfnisse - Nachfrage nach Arbeit - eigentlich da wäre. Nur wurden die Verhältnisse vom Ganzen so eingerichtet, dass die eigentlich nötige Arbeit (Pflege, Kindergärten, Umwelt usw usw) nicht bezahlt werden ("kann").

Was ich sagen wollte, gegenüber dem Wirtschaftsleben würde der einzelne Mensch schon recht unabhängig, wenn es dieses leistungsunabhängige Grundgehalt gäbe, das hoch genug sein müsste. Dann könnte jeder nach seiner eigenen Fähigkeit da helfen, wo jemand gebraucht wird, und er muss nicht unbedingt was dafür verlangen. Schön wäre aber, wenn man bei Arbeit etwas mehr bekommt.

Zum anderen Beispiel: Ich dachte an ein neu erschlossenes Gelände einer Gemeinde, wo mehrere Produktions- oder sonstige Wirtschaftsideen konkurieren. Interessant ist für mich, dass es Fachleute des Geisteslebens entscheiden. Ich dachte, die Leitung des Wirtschaftsleben muss auch erst einmal schauen, wie es mit der Wertigkeit der verschiedenen Produktionen aussieht. Wenn zum Beispiel das eine die zehnte Druckerei im größeren Bezirk wäre, die gute Idee des jungen Mannes aber neue Energiemaschinen erzeugen würde, die umweltfreundlich billige Energie für alle hätte ... (?) Aber das kann auch ein Fachmann vom Geistesleben sein. Ein Fachmann muss es allemal sein. Oder Fachgremium.

v.e.

PS: Ihr seht, mein Problem ist es mit dieser Dreigliederung immer, dass die Grundidee klar klingt, aber ich verhaspele mich immer, wenn ich mir das in der Praxis vorstelle.
volkey
 
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Re: Das Nutzungsrecht des Bodens

Beitragvon Andrey Albrecht » 3. Mai 2010 20:33

Zu deinem Beispiel: Du hast sicher Recht darin, dass die Diskussion darüber, was überhaupt benötigt wird, wichtig ist. Das Geistesleben kann nur darüber Bescheid wissen, wer über welche Fähigkeiten verfügt. Was aber für Bedürfnisse herrschen, dass wissen die Leute, welche in der Wirtschaft stehen.
Etwas herzustellen, was niemand braucht, macht natürlich keinen Sinn. Man kann nicht dem Boden ablesen, was gemacht werden soll. Der Entscheid, was auf dem Boden produziert wird, ergibt sich aus bestehenden Bedürfnissen. Das Geistesleben entscheidet in dem Falle, dass der Vorbesitzer niemand bestimmt hat, nur welche Person die Arbeit leisten soll.

Viele Grüsse
Andrey
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Re: Das Nutzungsrecht des Bodens

Beitragvon volkey » 5. Mai 2010 23:49

Weißt Du, ich glaube, das könnte man alles besser verstehen, wenn man das einmal in der Praxis einfach begänne. Dann helfen einem die Vorgänge in der Anschauung, zu verstehen, wie es funktionieren muss. Und wenn etwas nicht funktionniert - versteht man dann vielleicht noch besser, wenn man erkennt, wie es falsch ist.

Gruß Volkmar
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Re: Das Nutzungsrecht des Bodens

Beitragvon Andrey Albrecht » 12. Mai 2010 22:19

Lieber Volkmar

Es gibt Beispiele, in denen bereits ein solcher Umgang mit dem Boden gepflegt wird. Beispielsweise durch die Stiftung Edith Maryon: http://www.maryon.ch. Oder von nichtanthorposophischer Seite, ist zum Beispiel das Mietshäusersyndikat zu erwähnen: http://www.syndikat.org/. Beide wollen den Boden möglichst aus dem Warenkreislauf herausholen. Die Stiftung Edith Maryon macht das, wie der Name schon sagt, über die Stiftung, während das Mietshäusersyndikat sich die Rechtsform der GmbH zu nutze macht.

Das Mietshäusersyndikat funktioniert so, dass eine Gruppe von Menschen zusammen einen Hausverein gründen und ein Haus kaufen. Diese treten nun einer GmbH (dem Mietshäusersyndikat) bei, welche dem Hausverein aber vollkommen freistellt, was sie mit dem Boden machen wollen, ausser dass der Boden nicht mehr verkauft werden darf. Dadurch dass der Boden nicht mehr verkauft werden soll, wird nur soviel Geld in die Instandhaltung des Hauses gesetzt, als die Benutzer wollen. Es geht nicht darum den Marktwert des Hauses zu erhalten. Künstliche Geldverschwendung entfällt. Zudem werden Überschüsse bereit gehalten, um neue Projekte zu finanzieren. Durch diese Tricks wird der zum Kauf eines Hauses benötigte Kredit der Bank zurückbezahlt. Das Resultat ist, dass die Mieten dieser Häuser, beziehungsweise das aufgenommene Geld und der Zins, welches man der Bank schuldet, immer kleiner werden.
Eine Stiftung belegt die Verwendung des Bodens einfach mit einem Stiftungszweck und kann damit steuern, was mit dem Boden geschieht.

Stiftung und GmbH sind die beiden Rechtsformen, über welche die Verkäuflichkeit des Bodens ausgeschaltet werden kann. Sie haben beide Vor- und Nachteile, aber man sieht, dass hier mit der Forderung der Dreigliederung ganz konkret gearbeitet werden kann.
Um die Vor- und Nachteile anzudeuten. Der Nachteil einer Stiftung ist, dass dem Nutzer des Bodens vorgeschrieben wird, was er mit dem Boden machen muss. Wenn plötzlich etwas anderes gebraucht wird, als der Stiftungszweck vorschreibt, ist diese Bestimmung zu starr. Dies ist bei der GmbH nicht der Fall, der Nutzer kann uneingeschränkt machen, was er will. Während in der Dreigliederung aber die Wirtschaftsassoziationen den Austausch zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten ermöglichen, ist durch das Mietshäusersyndikat bloss die Freiheit des Produzenten gewährleistet. Er kann unbeschwerter produzieren, weil er nicht ständig über den Preis des Bodens ausgenommen wird, aber die Assoziationen, welche Anregungen geben, was produzieret werden soll, fehlt. Die neugewonnene Freiheit steht isoliert da. Es kann auch etwas mit dem Boden gemacht werden, wonach überhaupt kein Bedürfnis in der Gesellschaft besteht. Dies soll in der Dreigliederung minimiert werden. Während der Produzent nach seinen Einsicht arbeiten können muss, werden Leute vom Grund abgezogen, wenn die Produkte nicht gekauft werden.

Man sieht, die GmbH und die Stiftung sind die momentanen Möglichkeiten, welche uns das Rechtseben zur Verfügung stellt. Einerseits muss man das Rechtsleben dazu animieren, diese Möglichkeiten zu erweitern, andererseits mit den Rechtsformen anfangen, welche man hat. Man kann nicht so tun, als ob es kein Rechtsleben gäbe, aber man kann die Forderung anbringen, welche sich beispielsweise aus der Wirtschaft ergeben, dass der Boden aus dem Warenkreislauf herausgelöst werden muss. Darauf sollen Politiker reagieren und neue Rechtsformen ausarbeiten.

Gruss Andrey
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